Das Patriarchat vor Gericht
Die Menschenrechtsorganisation JUMEN will durch strategische Prozessführung Gewalt gegen Frauen in Deutschland bekämpfen. Was sie damit erreichen will und warum ein Fall aus Mexiko als Vorbild dient.
10.03.2022
Deutschland
Hauptstadt: Berlin
Einwohner:innen: ca. 82 Mio
Sprachen: Deutsch
Schon gewusst?
- In Deutschland sind allein auf Bundesebene 1.773 Gesetze und 2.795 Rechtsverordnungen in Kraft.
- Der Internationale Frauentag am 8. März ist im Land Berlin seit 2020 ein offizieller Feiertag, aber nicht im Rest Deutschlands. Er ist ebenso in 27 anderen Ländern weltweit ein offizieller Feiertag (darunter in China und Madagaskar nur für Frauen).
Gewalt gegen Frauen* und auch ihre Extremform, der Femizid, ist ein globales Problem, mit dem sich Gesellschaften überall auseinandersetzen müssen. Auch wenn die Formen und der Umgang mit der Gewalt je nach gesellschaftlichem Kontext variieren, kann ein Blick über die Grenzen lehrreiche Erkenntnisse zum Kampf gegen die Gewalt liefern.
In vielen lateinamerikanischen Ländern gibt es seit langem soziale Bewegungen, die sich gegen Frauenmorde, Gewalt gegen Frauen und die Unfähigkeit oder Komplizenschaft des Staates wehren. Im Jahr 2007 zogen Angehörige getöteter Frauen aus Mexiko nach jahrelangen Protesten vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unterstützt von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen reichten sie dort Beschwerde ein, weil der mexikanische Staat zu wenig gegen die erschreckend hohe Zahl von Femiziden in Teilen des Landes unternahm. Mit dem Urteil in diesem sogenannten „Cotton Field Case“ setzte der Interamerikanische Gerichtshof ein Beispiel, wie Rechtsprechung geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung anerkennen und Staaten zu ihrer Bekämpfung verpflichten kann. Seitdem wird das Thema weltweit vor hohen Gerichten verhandelt. Nun plant auch eine Organisation in Deutschland strategische Prozessführung zum Thema Femizide. Denn die Jurist:innen von JUMEN finden: Auch Deutschland tut nicht genug gegen Gewalt gegen Frauen!
JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V. ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin, die mithilfe strategischer Prozessführung gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland vorgeht. Ihre Arbeitsbereiche sind Flucht und Migration, Gewalt gegen Frauen und das Recht auf Wohnen. Mehr Informationen: www.jumen.org

Tödliche Gewalt gegen Frauen in Deutschland
Aber hat Deutschland überhaupt ein Problem mit Femiziden und Gewalt gegen Frauen? Kurz gesagt: Ja.
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 139 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, mehr als 24 Frauen werden jeden Tag durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt**.1
Damit liegt Deutschland europaweit im Mittelfeld. Nach dem Stand von 2015 gab es auf die Einwohner:innenzahl gerechnet deutlich mehr Tötungen von Frauen durch den (Ex-)Partner oder ein Familienmitglied als in Spanien, Italien oder Großbritannien. Außerdem ist zu beobachten, dass während in der EU die Zahl der Morde insgesamt sinkt, die vorsätzlichen Tötungen an Frauen in etwa gleich bleiben.2
Diese Zahlen sind teilweise schon ein paar Jahre alt, denn aktuelle Daten zu Femiziden in Deutschland gibt es nicht. Deshalb fordert JUMEN unter anderem erst einmal umfassende Studien zu dem Thema, um das Ausmaß der Gewalt genauer erfassen zu können. Anfang diesen Jahres startete eine große Studie, die hoffentlich mehr Klarheit bringen wird.3
Was ist ein Femizid?
Als Femizide (oder manchmal auch Feminizide) bezeichnet man Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind. Femizide sind ein globales Problem, unterscheiden sich aber je nach gesellschaftlichem Kontext. Die Motive variieren von der angenommenen Minderwertigkeit von Frauen (z.B. bei der Tötung weiblicher Babys), Frauenhass (wie bei Terroranschlägen sogenannter Incels) oder der Bestrafung des Abweichens von als weiblich erachteten Rollendbildern (z.B. bei Angriffen gegen queere Frauen oder sog. „Ehrenmorden“). Die häufigste Form des Femizids in Deutschland ist die sogenannte Trennungstötung durch den (Ex-)Partner. Der Täter erkennt dabei die Unabhängigkeit der Frau und ihr Recht sich von ihm zu trennen nicht an. Dem liegt die patriarchale Vorstellung der Frau als „Besitz“ zugrunde.
Während in einigen europäischen Ländern in den letzten Jahren große Proteste gegen Femizide stattfanden, bekommt das Thema in Deutschland vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit: Nur langsam setzt sich durch, dass in Medienberichten nicht mehr verharmlosend von „Familiendrama“ oder „Eifersuchtstat“ gesprochen wird. Doch noch immer sehen viele Menschen in Deutschland Gewalt gegen Frauen insgesamt als ein Problem der „anderen“. Bei Femizid denken viele zuerst an Lateinamerika, bei Frauenmorden aus patriarchalen Vorstellungen an sogenannte „Ehrenmorde“. Dass Femizide durch (Ex-)Partner, ebenso wie Gewalt gegen Frauen insgesamt, in allen sozialen Schichten und unabhängig von der Herkunft vorkommen, scheint vielen Menschen in Deutschland nicht bewusst zu sein.
„Frauen haben das Recht gleichen Zugang zum Recht zu haben“
Die Menschenrechtsorganisation JUMEN arbeitet schon seit fünf Jahren zum Thema Gewalt gegen Frauen und hat sich bisher vor allem mit dem Einfluss von Genderstereotypen auf Gerichtsprozesse beschäftigt. Seit letztem Jahr beschäftigen sich die Jurist:innen der Organisation mit strategischer Prozessführung zum Thema Femizide. Der deutsche Staat, so argumentieren sie, tue nicht genug zum Schutz der betroffenen Frauen und verletze damit letztlich ihr Recht auf Leben. Derzeit prüfen sie, ob sich das auch gerichtlich feststellen lässt.
Als strategische Prozessführung bezeichnet man juristisches Vorgehen in einem Bereich, in dem ein strukturelles Problem, z.B. eine systematische Menschenrechtsverletzung, gesehen wird. Durch Gerichtsprozesse soll eine gesellschaftliche Veränderung erreicht werden, die über den Einzelfall hinausgeht, z.B. indem Präzedenzfälle geschaffen werden, durch öffentliche Aufmerksamkeit oder indem der Gesetzgeber gerichtlich zu Änderungen verpflichtet wird.
Aber was könnte der Staat tun, um Frauen zu schützen? Da gibt es einige Maßnahmen, die Frauen- und Menschenrechtsorganisationen einfordern. Diese würden nicht nur Frauen vor Femiziden schützen, sondern auch die Hilfe für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt insgesamt verbessern. Viele dieser Punkte sind seit Langem bekannt und seit 2018 sogar geltendes Gesetz in Deutschland: in Form der Istanbul-Konvention und der schon älteren Frauenrechtskonvention der UN (kurz CEDAW für Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women). Beide völkerrechtlichen Verträge hat Deutschland unterzeichnet und ratifiziert. Trotzdem beklagt etwa das Bündnis Istanbul-Konvention, ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und weiteren Verbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, an dem auch JUMEN beteiligt ist, dass Teile der Verträge in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt werden.4
Die meisten Femizide passieren beispielsweise nicht aus dem Nichts, sondern haben eine Vorgeschichte von missbräuchlichen Beziehungen und Gewalt. So waren in den letzten Jahren etwa 60% der Täter schon vor der Tat polizeibekannt.5 Wenn also die Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser besser aufgestellt und vor allem besser finanziert wären, könnten betroffene Frauen einfacher Hilfe bekommen. Außerdem fordert das Bündnis Istanbul-Konvention, müssten staatliche Stellen, z.B. die Polizei, besser geschult werden, damit sie die Gefahr für die Betroffenen richtig einschätzen und wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen.6
„Damit Betroffene sich an staatliche Institutionen wenden, ist Vertrauen notwendig, dass diese staatlichen Institutionen die Betroffenen ernst nehmen und vor allem effektive Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen“, erklärt Navin Mienert, der bei JUMEN im Projektteam zu Gewalt gegen Frauen arbeitet. „Dafür ist nicht nur eine bessere Ausbildung in diesem Bereich nötig, sondern auch das in den zuständigen Institutionen Genderstereotype und patriarchale Vorstellungen hinterfragt werden. Nur so können die Lage und die Gefahr für die betroffenen Frauen besser eingeschätzt werden.“
Aus der Praxis wird immer wieder berichtet, dass Genderstereotype bei der Polizeiarbeit eine Rolle spielen. Ähnliches wird aus Beobachtungen und Studien zu Genderstereotypen bei Gericht deutlich, wo allerdings nur ein Bruchteil der Fälle von Gewalt gegen Frauen landet. So wird berichtet, dass Richter:innen, Staatsanwält:innen oder Verteidiger:innen, ebenso wie teilweise Gutachter:innen, die über die Glaubwürdigkeit der Opferzeugin urteilen sollen, häufig patriarchale Vorstellungen, Geschlechterstereotype oder Vergewaltigungsmythen reproduzieren. Z.B. Fragen nach dem sexuellen Vorleben des Opfers, dem Verhalten nach der Tat, der Kleidung der Betroffenen oder ein gewisses Verständnis für den Täter sind dort keine Seltenheit. Diesen liegen oft stereotype Vorstellungen eines vermeintlich „richtigen“ Verhaltens als Frau oder „Opfer“ zugrunde. Letztendlich wird dabei teils durch Unwissen über die Dynamiken von sexualisierter oder häuslicher Gewalt, teils durch patriarchale Vorstellungen die Aufklärung dieser Taten erschwert. Zusätzlich sind solche Fragen vor Gericht für die betroffenen Frauen oft schwer zu ertragen und können retraumatisierend und reviktimisierend wirken, z.B. indem sie den Betroffenen Vorwürfe machen oder eine Mitschuld an der Tat zuschreiben. Auch die Angst vor dieser Befragung und Bewertung vor Gericht schreckt Frauen vor einer Anzeige ab.7
Frauen haben das Recht, gleichen Zugang zum Recht zu haben“, fasst Kaja Deller, die ebenfalls im Projektteam der Organisation aktiv ist, die Forderung von JUMEN zusammen. Mit etwa der Istanbul-Konvention, die in Deutschland geltendes Recht ist, existiere auch ein gesetzlicher Rahmen dafür, so Navin Mienert. Allerdings mangele es an unter anderem an einer umfassenden Umsetzung. „Zudem sind die Istanbul-Konvention, wie auch andere Regelungen, die eine geschlechtergerechte Anwendung des Rechts möglich machen könnten, vor Gericht oftmals nicht bekannt.“ Denn diese Themen werden in der juristischen Ausbildung kaum thematisiert, so dass sich viele Richter:innen und Anwält:innen damit noch nicht beschäftigt hätten. So greifen viele auf veraltete Argumentationsmuster zurück, in denen sexistische Stereotype verankert sind. Das könne sich durch bessere Aus- und Fortbildung ändern, so Kaja Deller. Und eben durch strategische Prozesse, bei denen klargestellt wird, dass es Menschenrechte verletzt, wenn geschlechtsspezifische Gewalt nicht als solche anerkannt, aufgedeckt und verfolgt wird.
Strategische Prozessführung, so hofft JUMEN, könnte außerdem durch die Arbeit vor Gericht und in der Öffentlichkeit den Druck auf die Politik erhöhen, Prävention, Beratung und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern. Außerdem könnten Klagen eine Vorbildfunktion für ähnliche Fälle einnehmen und rechtliche Argumentationen, die von patriarchalen Strukturen geprägt sind, aufdecken.
Femizide als Menschenrechtsverletzungen – der „Cotton Field Case“
Hier ist das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs im sogenannten „Cotton Field Case“ ein Vorbild. Dort wurden erstmals vor einem internationalen Gerichtshof Femizide als Menschenrechtsverletzungen aufgrund einer strukturellen Diskriminierung von Frauen bewertet.
In dem Fall ging es um die Tötung dreier junger Frauen in Ciudad Juárez in Mexiko, deren Leichen in einem Baumwollfeld gefunden worden waren. Ihr Schicksal war kein Einzelfall: Seit den 1990er Jahren wurden in der Stadt hunderte junger Frauen und Mädchen entführt, grausam misshandelt und ermordet. Die Behörden zeigten kein besonderes Interesse daran, diese Verbrechen aufzuklären, im Gegenteil wurden die Familien der Toten bedroht und dazu gedrängt, keine weiteren rechtlichen Schritte zu unternehmen.
Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass frauenverachtende Einstellungen nicht nur die Grundlage für die Femizide seien, sondern auch eine Ursache für die mangelnde Aufklärung. Struktureller Sexismus in Form von Genderstereotypen und einer Minderwertigkeitsvorstellung gegenüber Frauen hätten hier zu systematischen Menschenrechtsverletzungen geführt.8

Ist der Weg vor Gericht der richtige?
* In diesem Artikel wird im Kontext von geschlechtsspezifischer Gewalt der Begriff Frauen ohne Sternchen (*) und nicht der Begriff FLINTA* (Frauen, Lesben, Inter-, nonbinäre, Trans-, Agender-Personen) um den misogynen Charakter dieser spezifischen Form von Gewalt nicht zu verschleiern. Damit sollen alle eingeschlossen sein, die sich als Frauen identifizieren oder die als Frauen identifiziert werden und deshalb von Gewalt betroffen sind. Dadurch wird unter Umständen eine Fremddefinition reproduziert, was aber durch ein Sternchen auch nicht zu vermeiden wäre.
** Auch Männer sind von Partnerschaftsgewalt betroffen, machen jedoch einen weitaus geringeren Teil der Opfer aus. Deshalb geht es in diesem Artikel um die viel verbreitetere Form von häuslicher Gewalt gegen Frauen, deren Ursachen in patriarchalen Denkmustern und Strukturen liegen.
Autorin:
Nele Feuchter
Quellen
- Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland – bff. Tötung von Frauen- Merkmale und Tatsachen. Online: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/toetung-von-frauen-femizid.html (letzter Zugriff: 14.02.2022)
- Bona, Marzia/Burba, Alberto. Frauenmord in Europa: Ein Vergleich zwischen Unterschiedlichen Ländern. Online: https://www.europeandatajournalism.eu/ger/Nachrichten/Daten-Nachrichten/Frauenmord-in-Europa-Ein-Vergleich-zwischen-unterschiedlichen-Laendern (letzter Zugriff: 14.02.2022)
- Eberhard Karls Universität Tübingen: Femizide in Deutschland – Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen. Online: https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/juristische-fakultaet/forschung/institute-und-forschungsstellen/institut-fuer-kriminologie/forschung/gewaltkriminalitaet/femizide-in-deutschland/ (letzter Zugriff: 14.02.2022)
- Bündnis Istanbul-Konvention (2021). Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Online: https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/wp-content/uploads/2021/03/Alternativbericht-BIK-2021.pdf (letzter Zugriff: 14.02.2022)
- ebd.
- ebd.
- Geschlechterstereotype im Gericht, z.B. Stelzner, Lena/Minuth, Anne-Sophie (2018). Genderstereotype in Sexualstrafverfahren – Eine Untersuchung duch Prozessbeobachtungen. Forum Recht 03/18, S. 89 – 93
- Loyola Law School. González et al. („Cotton Field“) v. Mexico, Case Summary. Online: https://iachr.lls.edu/sites/default/files/iachr/Cases/Gonzalez_et_al_-Cotton_Field-_v_Mexico/Gonzalez%20et%20al.%20v.%20Mexico.pdf (letzter Zugriff: 14.02.2022)
- Amnesty International (2021). Mexico: Failings in investigations of feminicides in the State of Mexico violate women’s rights to life, physical safety and access to justice. Online: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2021/09/mexico-failings-investigations-feminicides-state-mexico-violate-womens-rights-life-physical-safety-access-justice/ (letzter Zugriff: 14.02.2022)
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